| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.12.2002 mit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, Berlin dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 27.05.2003 zugestimmt hat. Der mit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.12.2002 ist durch Vereinbarung vom 23.10.2014 geändert in der Präambel und in § 3 (Verlustübernahme, Verweis auf § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung). Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 18.11.2014, die Hauptversammlung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft durch Beschluss vom 11.11.2014 dieser Änderung zugestimmt. |
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| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DB BahnService GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 113522 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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