| Eintragungstext | | Text | Die Eintragung betreffend den Unternehmensgegenstand ist als nichtig gelöscht.
Die Gesellschaft ist nichtig und daher aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen auf Grund des § 397 FamFG. Die Gesellschaft ist wegen eines Mangels des Gesellschaftsvertrages auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG aufgelöst. |
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