| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere
a. die Beratung und Vertretung in Steuersachen,
b. die Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten,
c. die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungs- und Abschlusserstellungspflichten,
d. die Tätigkeit als Sachverständiger auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung,
e. die treuhänderische Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, die Betreuung von Kreditsicherheiten, die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten. |