| Gegenstand | Die Unterstützung und Pflege von Personen, die (infolge ihres körperlichen und/oder psychischen Zustandes) auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, teil- und vollstationäre Pflege, Haushaltshilfe, Hauspflege, Familienpflege und soziale Dienste erfüllt. |