| Gegenstand | a) Die Aufbewahrung von Gefrierkonserven von Spermien und befruchteten Eizellen im Patientenauftrag, ausschließlich unter Kontrolle und Überwachung durch approbierte Ärzte mit der notwendigen Fachkunde,
b) das Einfrieren und Lagern von unter a) angegebenen Material im Auftrag approbierter Fachärzte,
c) die Aufbereitung der o. g. Materialien und deren Abgabe ausschließlich an approbierte Ärzte zur Behandlung derer Patienten,
d) Sicherstellung mittels Laboranalytik der infektologischen Unbedenklichkeit der einzulagernden/eingelagerten Proben ausschließlich durch approbierte Ärzte mit der notwendigen Fachkunde. |