| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 3 StBerG, die Durchführung von Treuhandgeschäften und treuhänderische Vermögensverwaltung. Tätigkeiten, die mit
dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. |