| Gegenstand | - Die Erbringung von Ingenieursdienstleistungen
- Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Design, Planung, Projektmanagement, Herstellung und Handel von Materialien, beliebigen Produkten, Software-, Elektronik-, Mechanik- und Maschinenkomponenten, Systemen und Zubehör und Ersatzteilen
- Internetdienstleistungen und Provider
- Organisation und Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen
- Veranstaltung und Betreiben von Ausstellungen und anderen Unterhaltungsveranstaltungen, gegebenenfalls mit Schankbetrieb
- Handel mit Kunstgegenständen
- Übernahme von Geschäftsführung und persönliche Haftung für Unternehmen der vorbezeichneten
geschäftlichen Art
- jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.
Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder andere den Gesellschaftszweck fördernde Unternehmen zu errichten oder zu erwerben, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
Sie ist insbesondere berechtigt, zu diesem Zweck Anlagen und Geschäfte zu errichten, zu betreiben, zu pachten, zu verpachten, zu vertreten und zu veräußern. |