| Gegenstand | Die Durchführung von Trockenbau- und Abrissarbeiten sowie Entrümpelungsarbeiten bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t; die Hausreinigung nach Hausfrauenart; die Durchführung von Schnee- und Eisbeseitigung; die Vermittlung von bauausführenden Leistungen; die Verwaltung von Wohn- und Gewerberaum und sonstiger Mieteinheiten sowie von Wohnungseigentum; die Vermietung von beweglichen Gütern zur Durchführung von Trockenbau-, Abriss-, Schnee- und Eisbeseitigungs- sowie Hausreinigungsarbeiten sowie der Abschluss, die Vermittlung oder die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen gemäß § 34 c Gewerbeordnung. |