Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Ausschließlich die Verwaltung eines eigenen Grundbesitzes und Kapitalvermögens. Gewerblichen Bestätigungen jeglicher Art - auch Hilfsgeschäfte im Zusammenhang mit der Verwaltung - sind ausgeschlossen.