Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes, die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes, die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 9 des Wertpapierinstitusgesetzes, die Anlagenberatung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Wertpapierinstitusgesetzes sowie sonstige Geld- und Finanzgeschäfte, soweit diese nach dem Wertpapierinstitutsgesetz oder nach der Gewerbeordnung einer Erlaubnis nicht bedürfen oder, soweit eine Genehmigung erforderlich ist, eine solche Genehmigung vorliegt.