Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb eines Buchverlages, der Buchdruck, die Herstellung von Ton- und Bildträgern sowie der Buch- und Kunsthandel.