| Gegenstand | Dienstleistungen für die Immobilienverwaltung, insbesondere die Belegerfassung sowie der Handel mit Waren aller Art, soweit nicht erlaubnispflichtig. Ferner:
Die Hausverwaltung, der Hausmeister- und Reinigungsservice, die Buchführungshilfe, Rechen- und Schreibdienstleistungen sowie die Vermittlung von Dienstleistungen und Waren aller Art - Geschäfte, die nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind, dürfen von der Gesellschaft nicht vorgenommen werden. |