Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, deren Aufbereitung mit Ausnahme der Planung, die Bebauung der Grundstücke sowie die Verwaltung und die Veräußerung der Grundstücke. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören keine Tätigkeiten für die eine Erlaubnis nach § 34 c GewO erforderlich wäre.