Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Unterstützung und Pflege von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Hauspflege, Familienpflege, soziale Dienste erfüllt.