| Gegenstand | (1) Die Förderung des Wohlfahrtswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, auch die Einrichtung und Umsetzung neuer medizinischer, am Bedarf der zu versorgenden Menschen ausgerichteter Versorgungsstrukturen und insbesondere der Betrieb von oder die Mitwirkung an ganzheitlichen, qualitativ hochwertigen Versorgungsangeboten, bei denen bestehende Segmentierungen der Versorgungsbereiche überwunden werden, die Erbringung von Leistungen für zu versorgende Menschen im Rahmen der integrierten Versorgung nach § 140a SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) sowie durch den Betrieb von Einrichtungen, die eine solche integrierte Versorgung durch nach dem 4. Kapitel des SGB V berechtigte Leistungserbringer anbieten und durch den Abschluss entsprechender Verträge mit den Kostenträgern.
(2) Insbesondere die Errichtung und der Betrieb von Pflegeheimen, Pflegewohnheimen, Altenheimen, Altenwohnheimen und von Erholungsheimen.
(3) Darüber hinaus werden die vorstehenden Satzungszwecke verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften gemäß § 57 Abs. 3 Abgabenordnung, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die FSE Pflegeeinrichtungen gGmbH arbeitsteilig gemäß dem jeweiligen Kooperationsvertrag mit allen Unternehmen im Verbund der Stiftung zur Förderung sozialer Dienste Berlin (FSD-Stiftung). Diese Zusammenarbeit dient der FSE Pflegeeinrichtungen zur Verfolgung ihrer steuerbegünstigten Zwecke durch die Inanspruchnahme von
- hauswirtschaftlichen Leistungen (insbesondere Catering- Leistungen),
- Leistungen des Facility-Managements (insbesondere Vermietung von Räumlichkeiten, Reinigungsleistungen und Dienstleistungen im Bereich Pflege und Unterhaltung von Liegenschaften und Außenanlagen),
- Verwaltungsleistungen (insbesondere Geschäftsführungsleistungen, Personalsachbearbeitung und Lohn-/ Gehaltsabrechnung),
wodurch die FSE Pflegeeinrichtungen gGmbH bei der unmittelbaren Erfüllung seiner satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke und Aufgaben unterstützt wird.
Das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit den benannten Gesellschaften erfolgt auch dergestalt, dass die FSE Pflegeeinrichtungen gGmbH Räumlichkeiten an die benannten Gesellschaften für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke vermietet und darüber hinaus auch Geschäftsführungsleistungen, hauswirtschaftlichen Leistungen (insbesondere Catering-Leistungen), Leistungen des Facility-Managements (insbesondere Reinigungsleistungen und Dienstleistungen im Bereich Pflege und Unterhaltung von Liegenschaften und Außenanlagen), Leistungen im Bereich des Personalwesens und Buchhaltungsleistungen sowie hiermit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an die Gesellschaften erbringt und dadurch die Gesellschaften bei der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke unterstützt.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Der Geschäftsbetrieb ist nicht auf die Erzielung eines Gewinnes gerichtet. Mittel der Gesellschaft werden allein für satzungsgemäße Zwecke verwandt.
Die Gesellschafter der Gesellschaft erhalten keine Gewinnanteile oder sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter. Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt. |