| Gegenstand | Der Garten- und Landschaftsbau, Gestaltung von Grünflächen, Maschinenverleih, Tragschichten und Wegedecken, Abrissarbeiten, Erdbau, Schuttabfuhr bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, Straßenbau, Tiefbau, Maurerarbeiten, Trockenbau, Einzelhandel mit Baustoffen sowie Güterbeförderung im Straßenverkehr. |