| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind. |