Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Handel mit Waren und gewerblichen Schutzrechten betreffend den Oberflächenschutz an Bauten, Denkmälern und sonstigen schützenswerten Gegenständen sowie die Forschung in diesem Bereich.
Fernerhin der Schutz von Oberflächen an Denkmälern, Skulpturen, allen Arten von Bauten und baulichen Anlagen, beweglichem Kunstgut und weiteren zu schützenden Gegenständen im Rahmen eines handwerksähnlichen Betriebes;
dies inbesondere unter Anwendung des patentierten Verfahrens "All Remove-PSS-Konzept".
Im Sinne von Nr. 6 der Anlage B der Handwerksordnung wird die Entfernung von Farb- und sonstigen Oberflächenbeschichtungen zur Vorbereitung des Fassadenschutzes ausgeführt.
Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich sind.