| Gegenstand | Die Förderung
a) der Jugendhilfe,
b) des Wohlfahrtswesens und
c) der öffentlichen Gesundheitspflege.
Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch
a)
- die Betreibung von Einrichtungen des betreuten Wohnens im Rahmen der Jugendhilfe
- die Durchführung von betreuten Kinder- und Jugendreisen zu Zwecken der Erziehung, Bildung und Erholung
- die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der flexiblen und teilstationären Jugendhilfe sowie der Jugendberufshilfe
b)
- die Entwicklung und Durchführung von qualifizierenden und berufsorientierenden Angeboten (Hilfen bei der Berufsanbahnung/ Bewerbungstraining/ Betriebspraktika/Hilfen zur Berufsfindung und Wiedereingliederung) für sozial benachteiligte Personen aller Altersgruppen (z.B. Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Obdachlose)
c)
- die Entwicklung und Durchführung psychosozialer Hilfen für psychisch Kranke vor allem im Rahmen von Kontakt- und Beratungsstellen und betreutem Wohnen
- die Entwicklung und Durchführung von arbeitstherapeutischen und sonstigen Maßnahmen der
beruflichen Rehabilitation für psychisch Kranke (insbesondere tagesstrukturierende Angebote). |