Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Beratung von Sportlern aller Art insbesondere bei Abschluß von Verträgen mit Sportvereinen und Werbeagenturen unter Ausschluß der Rechts- und Steuerberatung.