Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern die Befugnis zur Einzelvertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Konzeption, Erstellung, Lizensierung und der Vertrieb von Software und Softwareprodukten;
b) Dienstleistungen jeglicher Art im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie;
c) Forschung und Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.