Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Der Erwerb, der Vertrieb und die Vermittlung von Kraftfahrzeugen, Zubehör, Ersatzteilen und allen damit in Zusammenhang stehenden Erzeugnissen, außerdem der Handel und der Ex- und Import von Waren verschiedener Art in eigenem und im fremden Namen und die Verwaltung von Betrieben und Teilen von Betrieben in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.