Ist ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Abwickler gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte aller Art. Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung oder dem Kreditwesengesetz einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen.