| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt vom 10. Oktober 2000 an für die Dauer von fünf Jahren, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch die Ausgabe von bis zu 25.000 (i.W.: fünfundzwanzigtausend) neuer nennbetragsloser Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (Stückaktien) gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR (i.W.: fünfundzwanzigtausend) zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, wenn und soweit das genehmigte Kapital für die Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien oder die Unterlegung von vertraglichen Bezugsrechten auf den Bezug von stimmrechtslosen Vorzugsaktien an Mitarbeiter der Gesellschaft verwendet wird. (genehmigtes Kapital 2001/I) |
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