| Gegenstand | 1. Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige. 2. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom mittels Erneuerbaren Energien, insbesondere Wind und Sonne, in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, sowie dessen Einspeisung in das Stromnetz. 3. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Insbesondere wird sich die Gesellschaft an anderen (Betreiber-) Gesellschaften, die wiederum Anlagen und Einrichtungen zur Stromerzeugung und Vermarktung selbst und unmittelbar im Rahmen ihres laufenden Geschäftsbetriebs in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen betreiben, beteiligen.
4. Das Unternehmen ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen einschließlich der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin sowie Zweigniederlassungen zu errichten. |