| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.
Der Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Beschäftigung und Integration von psychisch Kranken, Abhängigkeitskranken und Menschen mit einer geistigen Behinderung und damit verbundenen verschiedenen, insbesondere Wohn- und Arbeitsprojekten.
Dies wird erreicht durch Schaffung von Möglichkeiten für eine den Erfordernissen und Voraussetzungen des in Satz 2 genannten Personenkreises angepasste eingeschränkte Arbeitstätigkeit, im Sinne einer arbeitstherapeutischen Beschäftigung mit einer entsprechenden berufs- und sozialpädagogischen Betreuung und die Begründung und Unterhaltung von verschiedenen, an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Personengruppen ausgerichteten Wohnprojekten.
Zu diesem Zweck sind für den betreffenden Personenkreis entsprechende Projekte zu schaffen.
- Herstellung und Vertrieb von Imbißangeboten mit Eisverkauf
- Handel mit Produkten des künstlerischen und kunsthandwerklichen Schaffens der genannten Personen
- Dienstleistungsangebote mit Tätigkeiten haushandwerklicher und hauswirtschaftlicher Art
- Projekte zur Nutzung und Förderung der Restfähigkeiten an Arbeitsvermögen
- Förderung von Bildungs- und anderen Reisen
- Errichtung von Wohngemeinschaften und deren Folgeprojekten, wie zum Beispiel betreutes Einzelwohnen.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die vertraglichen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |