Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Durchführung von Arbeiten im Rahmen des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks sowie die Vermietung von Fahrzeugen.