Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Verwaltung und Verwaltung von Immobilien für Dritte; Geschäfte, die eine Genehmigung nach § 34c GewO erforderlich machen, sind ausgeschlossen