Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit eines Generalübernehmers, insbesondere das schlüsselfertige Bauen von Ein- und
Mehrfamilienhäusern, die Übernahme von Planungs- und Objektüberwachungsarbeiten, ferner die Tätigkeit als Bauträger gem. MaBV.