Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Ankauf und Verkauf von Gebäuden, der Ankauf von Grundstücken sowie deren Bebauung mit Wohn- und Geschäftsgebäuden und deren Weiterveräußerung.