| Gegenstand | Förderung, Rehabilitation sowie Betreuung von pflege- und hilfebedürftigen Personen mit dem gesetzlich geforderten und geeigneten Personal sowie Vornahme aller damit in Verbindung stehenden diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäften.
Es werden insbesondere folgende Ziele angestrebt
a) Betreuung und Unterstützung von pflege- und hilfebedürftigen Personen und Bereitstellung von Serviceleistungen und Hilfsmitteln;
b) Wiedereingliederung von Betroffenen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
c) Hilfebedürftigen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
d) Informationen an die Bevölkerung über die Hilfsangebote im In- und Ausland und deren mögliche Umsetzung;
e) Zusammenarbeit mit Organisationen, die sich für pflege- und hilfebedürftigen Personen im In- und Ausland einsetzen, soweit es dem Interesse der pflege- und hilfebedürftigen Personen dient. |