Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Planung, Entwicklung und Überwachung von Bauvorhaben, sonstigen Projekten und Investitionsvorhaben im In- und Ausland. Die Geschäftsführung oder die Mitwirkung in der Geschäftsführung von Unternehmen im In- und Ausland. Die Durchführung von Internationalem Projektmanagement, insbesondere das organisatorische Design und das Management von Großprojekten, Planung von Projektkosten, Projektcontrolling, Krisenmanagement und Projektfinanzierung, Marketing und Vertragsgestaltung bei internationalen Projekten. Die Unternehmensberatung im In- und Ausland. Die Entwicklung, Organisation und Durchführung von Schulungs- und Spezialisierungsmaßnahmen, insbesondere von Tagungen, Seminaren und Workshops im In- und Ausland, mit Ausnahme der in § 34 c GewO aufgeführten Tätigkeiten.