| Gegenstand | Die Verwaltung gesellschaftseigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundbesitz zu erwerben, zu mieten, zu verpachten und Grundbesitz zu bebauen, zu vermieten, zu verpachten und zu veräußern. |