Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung gesellschaftseigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundbesitz zu erwerben, zu mieten, zu verpachten und Grundbesitz zu bebauen, zu vermieten, zu verpachten und zu veräußern.