Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
-Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
-Tätigkeit eines Verwalters im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Mietverwaltung, d.h. Betreuung von vermieteten Objekten im Auftrag der Eigentümer sowie eigene Objekte;
-sämtliche Dienstleistungen im Immobilienbereich, insbesondere auch Geschäfte gem. § 34 c GewO.