| Gegenstand | Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, ausländischen Investmentanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft sowie verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und Versicherungen aller Art. Tätigkeiten, die unter das Kreditwesengesetz (KWG) fallen, werden nicht ausgeübt. |