| Gegenstand | Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung von Handelsgesellschaften.
Vermittlung des Abschlusses oder Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerblich Räume, Wohnräume und Darlehen; Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen, ausländischen Investmentanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden sowie öffentlich angebotenen Anteilen von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft;
Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs.6 Satz 1 Nr.8 Kreditwesengesetz. |