| Gegenstand | Das Halten, gewinnbringende Verwalten und Vermieten sowie die Verwertung von eigenen Grundstücken und sonstigen eigenen Vermögenswerten, Geschäfte im Sinne von § 34 c Abs. 1 Satz 1 Zif. 1 und 2 der Gewerbeordnung und die Beratung beim Erwerb von Grundstücken und deren Bebauung, Konzeptionen von geschlossenen Immobilienfonds, Erwerb und Entwicklung von Immobilien sowie die Erstellung von Vermarktungskonzepten für Immobilien. Geschäfte nach § 32 Kreditwesen-Gesetz werden ausdrücklich ausgeschlossen. ferner die Beteiligung an und die Verwaltung von anderen Unternehmen - gleich welcher Rechtsform - einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften. |