| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, die Betreuung und Unterstützung von kranken und behinderten Menschen sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- die Betreuung, Bildung und Erziehung sowie Förderung von Kindern in Tages- und Freizeiteinrichtungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
- die Realisierung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in stationären oder teilstationären Einrichtungen bzw. als ambulante Hilfen,
- die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bzw. ihre Betreuung und Pflege in stationären oder teilstationären Einrichtungen oder in Form von ambulanten Hilfen.
Der Gesellschaftszweck wird demzufolge insbesondere auch verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen, die der Erfüllung des Gesellschaftszwecks dienen ebenso wie durch die Übernahme, den Aufbau und die Beteiligung an derartigen oder vergleichbaren Einrichtungen. |