Die Haftung der Gesellschaft für die im Betrieb der Cine-Service Hartmut Mausolf in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 17810) begründeten Verbindlichkeiten ist gemäß § 25 Abs. 2 HGB ausgeschlossen.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die ganzheitliche Konzeption, Beratung, Ausstattung und Realisation von Licht-, Bühnen und Kamerakonzepten, mit Schwerpunkt Licht, im Bereich von Bühne, Studio, Film und Fernsehen, die Entwicklung kreativer und logistischer Ablaufkonzepte sowie die Verwaltung und Mehrung des eigenen Vermögens und sämtliche damit zusammenhängenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.