Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gestaltung, Produktion, Handel und der Vertrieb von selbst oder von Dritten gefertigtem Schmuck, Accessoires, Uhren, Geräten sowie alle hiermit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte.