| Gegenstand | Der Erwerb und die Nutzung von Industriebeteiligungen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Beteiligungen und neue Geschäftszweige aufzunehmen, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu errichten, zu erwerben oder zu finanzieren, für andere Unternehmungen Geschäftsführungen zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu tätigen, die der Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. |