Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Sony Pictures Releasing GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 85235), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 30.03.2009 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.