| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, muss er gleichzeitig Mitglied des Vorstandes des Gesellschafters sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, muss einer von ihnen gleichzeitig Mitglied des Vorstandes des Gesellschafters sein. Das zum Geschäftsführer bestellte Mitglied des Vorstandes des Gesellschafters vertritt die Gesellschaft stets einzeln. Weitere Geschäftsführer und Prokuristen vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich mit dem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer. |