Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Hausverwaltung und die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie die Vornahme aller Geschäfte, die dem vorbezeichneten Geschäftszweck mittelbar oder unmittelbar dienen. Umfasst sind auch Geschäfte nach § 34c GewO.