| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Satzung für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister das Grundkapital der Gesellschaft mit Genehmigung des Aufsichtsrates um bis zu 25.000 Euro durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. (genehmigtes Kapital 1999/I) |
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