mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung sämtlicher Leistungen des Berufsfeldes Farbe. Die Annahme und Weitergabe von Aufträgen aller Art im Fassadenbereich an Wohn-, Geschäfts-, Industriebauten und Brücken sowie von Aufträgen im Bereich des energetischen Ausbaues. Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen. Die Verwaltung von eigenem Vermögen. Die Ausführung sämtlicher Arbeiten an Gebäudefassaden, insbesondere Putz- und Wärmeschutzarbeiten sowie die Betoninstandsetzung.