Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die wirtschaftliche Beratung von Unternehmen, Unternehmensgruppen, Gewerbetreibenden und Privatpersonen, insbesondere in Finanzangelegenheiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten, die eine Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung erfordern.