Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Entwickeln, Erbringen und Vermarkten von innovativen Management-Dienstleistungen vor allem im kaufmännischen Bereich für Unternehmen und Tochterunternehmen und von unterstützenden Softwaretools unter Nutzung aller marktüblichen Distributionswege insbesondere aber des Internet. Weiterhin die Beteiligung an und Gründung von Unternehmen und Unternehmensteilen, sowie Verkauf von gesellschaftseigenen Beteiligungen an Unternehmen und Tochterunternehmen, wobei Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG ausgeschlossen sind.