| Gegenstand | 1. Gegenstand ist unter Bezugnahme auf die in § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Förderung der Jugend- und Altenhilfe) genannten gemeinnützigen Zwecke die Förderung und die Trägerschaft sowie der Betrieb von Einrichtungen, die den sozialen Belangen sowie der Unterstützung vorrangig hilfsbedürftig jüdischer Menschen dienen und damit deren Integration fördern, hierzu gehören insbesondere Tätigkeiten, die die Hauskrankenpflege, die Hauspflege und andere die Gesundheit fördernde Maßnahmen zum Gegenstand haben und mit der Gemeindearbeit verbunden sind. Maßnahmen, die der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung in sozialen Feldern dienen, gehören ebenfalls zum Gegenstand des Unternehmens.
2. Die unter Abs. 1 genannten sozialen Belange umfassen einerseits die Trägerschaft und den laufenden unmittelbaren Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, mit dem den zu Betreuenden ihr individuelles Leben in ihrer Häuslichkeit ermöglicht wird, wobei die Aufrechterhaltung der persönlichen Lebensgewohnheiten, Gebräuche und Riten fernab einer stationären Versorgung im Vordergrund stehen. Andererseits gehört zum Gegenstand der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1 insbesondere auch die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, die die Gesellschaft mit der Trägerschaft und dem laufenden unmittelbaren Betrieb einer Kindertagesstätte zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII verwirklicht.
3. Die Gesellschaft verpflichtet sich darüber hinaus der Förderung und Pflege der jüdischen Traditionen und der Unterstützung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. |