Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Anteilsrechten an Personengesellschaften und juristischen Personen, insbesondere die Verwaltung von Anteilen an Gesellschaften, die dem Schutz und der Sicherung des Kreditgeschäfts dienen.